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(etwas) benennen, (etwas) darlegen, (sich) ausdrücken
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Bundesministerien
Da die Regierung der Bundesrepublik Deutschland vielerlei Aufgaben zu bewältigen hat, sind diese auf verschiedene Ministerien verteilt. Bekannte Ministerien sind z.B.: Finanz-, Justiz-, Außen- oder Verteidigungsministerium. nach oben


Bundesrat
Über den Bundesrat sind die Bundesländer an der Bundesrepublik Deutschland beteiligt. Wenn die Bundesregierung oder der Bundestag ein Gesetz beschließen will, kann der Bundestag es ablehnen oder Einspruch einlegen. Bestimmte Gesetze brauchen nämlich seine Zustimmung. Der Bundesrat hat 69 Mitglieder. Jedes Bundesland hat mindestens drei, höchstens sechs Stimmen. Je mehr Einwohner ein Bundesland hat, desto mehr Vertreterinnen oder Vertreter kann es in den Bundestag entsenden. Die Vertreter der Bundsländer sind nicht direkt vom Volk gewählt wie die Mitglieder des Bundestages, sondern sie gehören den jeweiligen Landesregierungen an. nach oben

Bundesregierung
Die Bundesregierung leitet den Staat. Sie besteht aus einer Gruppe von Personen, die man auch Regierungsmannschaft oder Kabinett nennt. Chef der Bundsregierung ist der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Die weiteren Mitglieder sind die Minister. Die Bundesregierung trifft sich regelmäßig in Sitzungen. Dort werden die nötigen Entscheidungen über die Inne- und Außenpolitik eines Staates getroffen. Dies können zum Beispiel neue Gesetze sein zum Kindergeld und Steuern oder Maßnahmen zu Regelungen im Straßenverkehr. Oder es wird beraten und festgelegt, wie die Beziehungen Deutschlands zu anderen Ländern am besten geregelt werden können. Die Bundesregierung muss auf jeden Fall darauf achten, dass die schon bestehenden Gesetze eingehalten werden. nach oben

Bundespräsident
Der Bundespräsident ist der erste Mann, die erste Frau des Staates. Er wird von der Bundesversammlung für 5 Jahre gewählt. Zum Bundespräsidenten kann jeder gewählt werden, der mindestens 40 Jahre alt ist. Oft ist der Bundespräsident zu sehen, wenn er andere Staatsoberhäupter empfängt oder selber Staatsbesuche macht. Darin liegt eine seiner wichtigsten Aufgaben: die Vertretung Deutschlands gegenüber dem Ausland und der Abschluss von Verträgen mit anderen Ländern. Gesetze gelten ohne seine Unterschrift nicht.
Zur seiner Arbeit gehört auch die Ernennung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers und der Minister und Ministerinnen. Der Bundespräsident hat noch ein besonderes Recht: Er kann Gefangene begnadigen. nach oben

Bundestagsplenum
Das Plenum (von lat. plenus = voll) ist die Vollversammlung, also die Sitzung möglichst aller Mitglieder einer Institution. Eines der bekanntesten Beispiele dafür ist der Deutsche Bundestag. Hier ist das Plenum die Vollversammlung aller Mitglieder des Bundestages. nach oben

Bundesverfassungsgericht (hier arbeiten die Bundesverfassungsrichter)
Wenn jemand der Meinung ist, dass ein neues (oder auch ein altes) Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, kann er das prüfen lassen. Zum Beispiel, ob es richtig ist, Soldaten und Soldatinnen in ein fremdes Land zu senden oder das Rentengesetz zu verändern. Jeder Bürger, jede Bürgerin hat dann das Recht, eine Klage vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu bringen. Dieses Gericht ist der oberste Hüter der Verfassung und hat bei Streitigkeiten das letzte Wort. Sollte dort dem Kläger, der Klägerin Recht gegeben werden, muss das Gesetz zurückgenommen oder zumindest so verändert werden, dass es dem Grundgesetz nicht widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht ist also eine sehr wichtige Einrichtung in Deutschland. Es ist den anderen hohen Verfassungsorganen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Bundespräsident/in) gegenüber unabhängig und gleichgestellt. Natürlich sollen die Bürgerinnen und Bürger nicht wegen jedem Nachbarschaftsstreit nach Karlsruhe gehen. Dafür sind andere Gerichte zuständig. nach oben

Bundesversammlung
Die Bundesversammlung setzt sich aus den Mitgliedern des Bundestags (Abgeordnete) und der gleichen Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern zusammen. nach oben

Debatte
Eine Debatte ist ein Streitgespräch auf gehobenem Niveau. Im Unterschied zur Diskussion folgt nach einer Debatte in der Regel eine Abstimmung. nach oben

Gesetz
Für viele Bereiche in unserem Leben gelten Gesetze. Wenn ein Stein zu Boden fällt, wirkt das Gesetz der Schwerkraft. Das ist ein unveränderliches Naturgesetz. Ein Autodieb oder ein Einbrecher verstoßen gegen ein vom Staat erlassenes Gesetz. An diese Gesetze oder regeln muss man sich halten. Nur dann kann das friedliche Zusammenleben funktionieren. Was Gesetz ist, wird bei uns von der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bestimmt. In den Gesetzbüchern werden diese Regeln und Vorschriften aufgeschrieben. nach oben

Gewaltenteilung
Verteilung der Gesetzgebung (Legislative), der Gesetzesausführung (Exekutive) und der Gerichtsbarkeit (Judikative) auf drei verschiedene Staatsorgane, nämlich das Parlament, auf die Regierung und auf eine unabhängige Richterschaft. nach oben

Grundgesetz
Das Grundgesetz (es wird oft mit GG abgekürzt) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. In ihm stehen die allerwichtigsten „Spielregeln“ für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Alle Behörden, Gerichte, alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich daran halten. Kein Gesetz, das in unserem Land gilt (z.B. eines das in der Verfassung des Freistaates Bayern steht), darf dem Grundgesetz widersprechen. nach oben

Europäische Union (EU)
Die Europäische Union (abgekürzt: EU) ist ein Zusammenschluss von europäischen Staaten, die gemeinsame politische Ziele verfolgen. Die EU besteht seit dem 1. November 1993. An diesem Tag haben sich zwölf Staaten, darunter auch Deutschland, zur Europäischen Union zusammen-geschlossen. So war es vorher im Vertrag von Maastricht vereinbart worden war. Schon vorher gab es einen Zusammenschluss europäischer Staaten, die so genannte "Europäische Gemeinschaft". Jeder Staat in Europa hat die Möglichkeit, der Europäischen Union beizutreten. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist es, dass der Staat, der beitreten will, demokratisch ist. Heute gehören 27 Staaten zur EU. Sie haben insgesamt fast 490 Millionen Einwohner. Wenn alle, die einen Aufnahmeantrag gestellt haben, in den nächsten Jahren von der EU aufgenommen werden, wird die EU mehr als 30 Mitglieder haben.
Die Staaten, die sich in der EU zusammengeschlossen haben, wollen in vielen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen zusammenarbeiten. Sie wollen gemeinsam dafür sorgen, dass der Wohlstand in Europa gesichert wird und die Menschen in Frieden leben können. Eine solche gemeinsame Politik ist manchmal ziemlich kompliziert. Alle Staaten in der Gemeinschaft sind immer noch selbstständige Staaten und haben eigene Regierungen. Da gibt es manchmal Streit zwischen der EU und einzelnen Staaten - und natürlich auch zwischen den Staaten untereinander.
Anfang 1999 wurde eine gemeinsame Währung eingeführt, die in vielen EU-Staaten gültig ist: der Euro.
Vielleicht ist euch aufgefallen, dass an den Grenzen zu den Niederlanden, nach Frankreich oder zu anderen EU-Ländern zwar manchmal noch kleine Kontrollhäuschen stehen, dort aber keine Passkontrollen mehr stattfinden. Früher musste man immer einen Pass vorzeigen, wenn man in ein anderes Land fuhr. Dass das Reisen in Europa von einem Land ins andere heute so leicht ist, zeigt, dass die Menschen auf unserem Kontinent in einem "Gemeinsamen Haus Europa" leben.
Zur EU gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich (Großbritannien) und der griechische Teil Zyperns.
Der Begriff "Union" kommt übrigens aus dem Lateinischen und heißt "Vereinigung". nach oben

Haushaltsgesetz
Durch das Haushaltsgesetz wird der Haushaltplan festgestellt. nach oben

Haushaltsplan
Unter einem Haushaltsplan versteht man in der Finanzwissenschaft die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben von öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie z.B. dem Bund. nach oben

Kandidat
Hiermit sind diejenigen gemeint, die sich zur Wahl des Abgeordneten bereitstellen lassen und dürfen. nach oben

Koalition
Der Begriff bezeichnet ein Bündnis unabhängiger Parteien. Das sich für einen bestimmten Zweck zusammenfügt. Meist wird ein solches Koalitionsbündnis nur für eine bestimmte Zeit vereinbart wenn zum Beispiel eine Partei nicht genügend Stimmen hat, um regieren zu können, also um den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin aus ihren Reihen zu stellen.
Ein solches Regierungsbündnis, schafft es leichter, Gesetze durchzusetzen. nach oben

Landtag
Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der deutschen Bundesländer. In den meisten Bundesländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Wahlperiode liegt je nach Bundesland bei 4 bzw. 5 Jahren. In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen, wie z.B. Abgeordnetenhaus oder Bürgerschaft.
Hauptaufgaben der Landesparlamente sind die Kontrolle derLandesregierung, der Erlass von Gesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. Wegen der letzteren Funktion wird der Landtag auch oft als Haushaltsgesetzgeber bezeichnet. nach oben

Mandat
Ein gewählter Abgeordneter im Deutschen Bundestag hat einen bestimmten Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler erhalten. Er erhält somit das Mandat, sie zu vertreten (Erinnerung: Parlament = Bundestag = Volksvertretung). nach oben

Mehrheitswahl
Beim Mehrheitswahlrecht wird derjenige gewählt, der die erforderliche Mehrheit der Stimmen erhalten hat. Beim Mehrheitswahlrecht kann immer nur einer gewinnen. Alle Stimmen, die nicht für den Sieger abgegeben wurden, werden nicht gezählt, fallen sozusagen unter den Tisch. nach oben

Mehrparteienprinzip
Ein Mehrparteiensystem ist (im Gegensatz zu einemEinparteiensystem) ein politisches System, in dem zumindest potentiell mehrere Parteien die Politik dieses Staates, insbesondere durch Regierungsbeteiligung, lenken können. nach oben

Menschenrechte
Menschenrechte bezeichnen ein Konzept, nach dem allen Menschen universelle Rechte zustehen.
In Deutschland sind die Menschenrechte im Grundgesetz wie folgt verankert:

Art. 1 Abs. 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Art. 1 Abs. 2: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Genaueres zu den Menschenrechten findest du bei: http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/windexde/TH2004001 nach oben

Opposition
Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet, „im Widerspruch zur Mehrheit zu stehen“. In der Politik heißt das, dass Parteien im Bundestag, die nicht zu den Regierungsparteien gehören, sich in der so genannten parlamentarischen Opposition befinden. Sie sind ein wichtiger Teil der Demokratie, weil sie als Opposition mit aufpassen, das Gesetze eingehalten werden. Das ist also eine Art Kontrolle. nach oben

Parlament
Das Wort „Parlament“ bedeutet „Volksvertretung“. Dort sitzen die Abgeordneten. Die Hauptaufgabe des Parlaments ist es neue Gesetze zu diskutieren und zu beschließen. Deshalb wir das Parlament auch Legislative, also gesetzgebende Versammlung genannt. nach oben

Partei
Menschen schließen sich zu einer Partei zusammen oder treten einer Partei bei, weil sie ähnliche politische Meinungen oder Ziele vertreten. Diese Vorstellungen werden in Parteiprogrammen festgeschrieben. Die Mitglieder einer Partei sind überzeugt, dass sie zusammen mehr erreichen, als wenn jeder für sich alleine arbeitet. nach oben

Petitions- oder Haushaltsausschuss
Der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss vom Bundestag, der sich mit Eingaben von Bürgern befasst, die sich von einer Bundesbehörde ungerecht behandelt fühlen. Er bildet daher eine wichtige Schnittstelle zwischen Parlament und Bevölkerung.
Der Haushaltsausschuss ist für die Beratungen des Haushaltsgesetzes und für die Überwachung des Haushaltsvollzugs zuständig ist. nach oben

Plenum
Das Plenum ist die Vollversammlung, also die Sitzung möglichst aller Mitglieder einer Institution. Im deutschen Bundestag ist das Plenum die Vollversammlung aller Mitglieder des Bundestages. nach oben

Politik
Im alten Griechenland hießen die Stadtstaaten „Polis“. Das waren Städte, die sich selber verwalteten. Daher leitet sich das Wort „Politik“ ab. Es ist die Staatskunst, also alles, was das geordnete Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger regelt
Politik hat nicht nur etwas mit Regierungen und Ministern zu tun. Man versteht darunter auch alles, was mit der Durchsetzungen von Forderungen und Zielen zu tun hat, mit der Einflussnahme und Gestaltung, sowohl im persönlichen als auch im öffentlichen Bereich. nach oben

Regierung
siehe Bundesregierung nach oben

Sachverständige
Sachverständige sind Experten auf bestimmten Gebieten. nach oben

Staat
Staat meint ein Vereinigung vieler Menschen, die in einem bestimmten, abgegrenzten Gebiet leben. Meistens ist ein Staat über einen längeren Zeitraum gewachsen, seine Bürger sind durch die gleiche Staatsangehörigkeit verbunden. nach oben

Verfassung
In seiner Verfassung legt ein Staat fest, nach welchen Regeln er organisiert wird und wie das Zusammenlaben der Menschen funktionieren soll. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Verfassung Grundgesetz genannt. nach oben

Verhältniswahl
Verhältniswahl ist ein Wahlsystem, bei dem die kandidierenden Gruppen (meist Parteien) geordnete Listen von Kandidaten aufstellen. Die Wähler können dann nur zwischen diesen Listen wählen. Die Sitze, die einer Gruppe zugeteilt werden, gehen an die errechnete Anzahl der Kandidaten vom Anfang der Liste. nach oben

Verwaltung
Die Verwaltung ist eine Organisation mit dem Auftrag des Verwaltens. Der Auftrag des organisierten Verwaltens besteht aus einem Aufgabenkomplex, der das zeitnahe, aufgabenbezogene Erfassen, Betreuen, Leiten, Lenken und das Verantworten dynamischer Systeme nach stabilen Vorschriften verwirklicht. nach oben

Volkssouveränität
Dies ist ein grundlegendes demokratisches Prinzip, nach dem im Staat die oberste Gewalt (=Souveränität) vom Volk aus geht. Die Volkssouveränität ist im Grundgesetz verankert (Art. 20 GG) und kommt dazu zum Ausdruck, dass das Volk durch Wahlen direkt oder indirekt, seine Gesetzgeber und seine Richter bestimmt. nach oben

Wahlkreis
Das deutsche Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise unterteilt. Jeder dieser Wahlkreise entsendet zwei Abgeordnete in den deutschen Bundestag. nach oben